Schulbegleitung
Manche Schüler:innen brauchen zusätzlich eine individuelle Unterstützung, um am Schulalltag und der offenen Ganztagsschule teilhaben zu können.
Für diese Schüler:innen bietet der Verein zur Förderung Seelenpflege-bedürftiger Kinder e.V. den Bereich Schulbegleitung.
Der Träger stellt ausschließlich Schulbegleitungen für Schüler:innen der Rudolf-Steiner-Schule Kiel.
Zum Konzept des Trägers gehört die enge Anbindung an die Schule auf vielen Ebenen.
So befindet sich der Sitz des Trägers direkt in der Schule. Auf diese Weise ist ein ständiger Austausch mit allen Mitarbeitenden, der Schüler:innenschaft und den Angehörigen möglich.
Bedarfe können schnell und unkompliziert erfasst und bearbeitet werden.
Das Schulgeschehen und das Konzept der Schule findet in den Prozessen Berücksichtigung.
Termine finden in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule statt.
Die Leistung der Schulbegleitung ist darauf ausgerichtet, die leistungsberechtigten Schüler:innen bei der Verwirklichung ihrer individuellen Teilhabeziele im Lebensbereich „Lernen und Wissensanwendung" zu unterstützen. Ziele des Leistungsangebotes bezogen auf die einzelne Leistungserbringung sind:
- Die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist ermöglicht oder erleichtert.
- Der Schulbesuch und die Teilhabe am Unterricht / Schulalltag ist ermöglicht.
- Die Selbstständigkeit ist ausgebildet und der Schulbesuch erfolgt ohne Schulbegleitung.
Die Bedarfe werden durch den Leistungsträger im Rahmen der Gesamt- und Teilhabeplanung festgestellt und orientieren sich an der Förderplanung der Schule.
Rechtliche Grundlage für den Bereich Schulbegleitung ist die aktuell gültige Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Kiel gemäß §§ 53 ff SGB X in Verbindung mit §§ 123 ff SGB IX über Leistungen zur Schulbegleitung nach § 75 Absatz 2 Nr. 1 SGB IX in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Landesrahmenvertrag.